Nachricht von Debeka BKK: Zum einen haben Sie die Möglichkeit, sich notwendige DiGA von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelndem Arzt auf einem Kassenrezept verordnen zu lassen. Auf dieser Verordnung sind die eindeutige Verzeichnisnummer (Pharmazentralnummer – PZR) der DiGA sowie die Anwendungsdauer in Tagen durch den Arzt anzugeben. Die Verordnung übersenden Sie uns bitte als Original, damit wir den Anspruch prüfen können. Alternativ können Sie die Nutzung der DiGA auch ohne Verordnung bei uns beantragen, wenn Sie uns einen entsprechenden Diagnose- bzw. Indikationsnachweis vorlegen. Geben Sie bitte die genaue DiGA-Bezeichnung und Nummer aus dem Verzeichnis an.
Informationen: Falls Sie das Rezept auf dem Postweg oder per E-Mail an die Krankenversicherung senden, verwenden Sie dazu bitte das folgende Musteranschreiben.
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